Antrag zur neuen Grundsteuerreform

25. November 2024

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden von der Finanzverwaltung neue Messbeträge mit teilweise erheblichen Abweichungen zu den bisherigen Ansätzen ermittelt. Bei der Diskussion um eine aufkommensneutrale Anpassung der durch die Kommunen festzulegenden Hebesätze gibt es aktuell unterschiedliche Aussagen zur Rechtssicherheit sowohl eines einheitlichen als auch eines differenzierten Ansatzes.

Durch die Anpassung der Hebesätze würde es im Jahr 2025 zu nicht nachvollziehbaren Umschichtungen und zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger kommen. Daher wird auf Initiative der Breckerfelder CDU zusammen mit der SPD ein gemeinsamer Antrag in die Haushaltsplanberatungen eingebracht, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht auf den rechnerisch aufkommensneutralen Wert von 655 % anzuheben, sondern in der bestehenden Höhe von 560 % fortzuführen. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll von 270 % auf 250 % gesenkt werden, um dann abgerundet einer aufkommensneutralen Anpassung (258 %) zu entsprechen.

Dieser Schritt ist nur aufgrund der stabilen Finanzlage unserer Stadt möglich. Zudem können die durch die vorgenannte Beibehaltung bzw. Reduzierung der Hebesätze entstehenden Mindereinnahmen 2025 durch höheren Schlüssel¬zuweisungen kompensiert werden. Für die folgenden Jahre ist sowohl die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen als auch die Rechtsprechung zur Grundsteuerreform abzuwarten.

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